Herbstaktion - Jetzt 20% Rabatt auf alle Bewerbungen!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

TalentSource – Niclaas Löber
Brenzstraße 18A, D-15831 Blankenfelde-Mahlow

§ 1 Geltungsbereich, Vertragssprache

(1) Diese AGB gelten für alle Bestellungen über den Onlineshop von TalentSource – Niclaas Löber („TalentSource“) durch Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB).
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, TalentSource stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Leistungen und Leistungsarten

(1) TalentSource bietet Dienstleistungen rund um Bewerbungen an, u. a. Erstellung/Optimierung von Lebenslauf, Anschreiben, Layout/Design, sowie optional Druck, Konfektionierung in Bewerbungsmappe und postalischen Versand an Empfänger („Leistungen“).
(2) Leistungen können digitale Inhalte i. S. v. § 327 Abs. 2 BGB (z. B. PDF-/DOCX-Dateien) und/oder individuelle, auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittene Leistungen (z. B. individuell verfasste Anschreiben, personalisierte Unterlagen, Druck & Versand) umfassen.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung im Shop.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte im Shop ist ein verbindliches Angebot von TalentSource.
(2) Mit Abschluss des Bestellvorgangs (Klick auf den Bestellbutton) nimmt der Kunde das Angebot an und es kommt ein Vertrag zustande.
(3) Unmittelbar nach der Bestellung erhält der Kunde eine Bestellbestätigung per E-Mail (dauerhafter Datenträger).

§ 4 Preise, Umsatzsteuer, Zahlung, Verzug

(1) Alle Preise sind Endpreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt ausschließlich über die im Shop angebotenen Zahlungsdienste (derzeit PayPal und Stripe).
(3) Der Preis ist mit Vertragsschluss fällig; TalentSource beginnt mit der Leistung erst nach Zahlungsbestätigung.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regeln; gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) zzgl. pauschaler Mahnkosten.
(5) Unberechtigte Rückbuchungen/Chargebacks: Veranlasst der Kunde ohne rechtlichen Grund eine Rückbuchung (z. B. bei PayPal/Stripe), hat er die dadurch entstehenden Gebühren und Aufwände zu ersetzen. TalentSource ist berechtigt, den Zugang zu Leistungen bis zur Klärung zu sperren.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, wahrheitsgemäß und in verwertbarer Qualität zur Verfügung (z. B. Lebenslauf, Zeugnisse, Stellen-/Branchenwunsch, Gehaltsvorstellungen, Fristen).
(2) Der Kunde versichert, dass die bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine Schutzrechte verletzen. Er stellt TalentSource von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Rechtsverletzung durch gelieferte Inhalte resultieren.
(3) Verzögert der Kunde die Mitwirkung (z. B. fehlende Unterlagen/Feedback), verlängern sich Fristen entsprechend. Mehrarbeiten aufgrund verspäteter/inkonsistenter Angaben kann TalentSource gesondert berechnen.

§ 6 Leistungserbringung, Korrekturen, Lieferzeiten

(1) Die Bearbeitung beginnt nach Zahlungseingang und Eingang der notwendigen Informationen (§ 5).
(2) Liefer- und Bearbeitungszeiten ergeben sich aus der Produktbeschreibung; sie sind – sofern nicht ausdrücklich als „fix“ vereinbart – unverbindlich.
(3) Soweit im Produkt vorgesehen, ist mindestens eine Korrekturrunde enthalten. Korrekturwünsche müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Übersendung der Entwürfe mitgeteilt werden; danach gilt die Leistung als abgenommen.
(4) Beim Druck & Versand behält sich TalentSource handelsübliche Abweichungen in Papier/Mappen/Materialien vor, soweit diese den Gesamtcharakter nicht beeinträchtigen.
(5) Teilleistungen sind zulässig, soweit für den Kunden zumutbar.

§ 7 Rechtsnatur der Leistung, Erfolgsausschluss

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne eines Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB); ein bestimmter Erfolg (z. B. Einladung/Anstellung) wird nicht geschuldet.
(2) Hinweise, Vorlagen und Empfehlungen von TalentSource ersetzen keine rechtliche Beratung.

§ 8 Widerrufsrecht, Erlöschen des Widerrufsrechts

(1) Individualisierte Leistungen: Für Verträge zur Lieferung von Waren/Dienstleistungen, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl/Bestimmung maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
(2) Digitale Inhalte (nicht auf einem körperlichen Datenträger): Das Widerrufsrecht erlischt, wenn TalentSource mit der Ausführung begonnen hat, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat und bestätigt, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).
(3) Zustimmungsprozess ohne Zusatz-Checkbox:
a) Der Bestellbutton wird mit einem klaren Hinweis versehen, z. B.:
„Jetzt kostenpflichtig bestellen & sofortige Bearbeitung beginnen (Widerrufsrecht erlischt)“.
b) Der Kunde stimmt damit ausdrücklich dem sofortigen Beginn zu und bestätigt die Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts.
c) TalentSource bestätigt diese Zustimmung samt Widerrufsinformationen in der Bestellbestätigung per E-Mail (dauerhafter Datenträger).
(4) Beginn der Ausführung ist insbesondere die inhaltliche Sichtung/Auswertung der Unterlagen, die Texterstellung/-anpassung, Layoutarbeiten oder die Auftragsvergabe an Druck/Versand.

§ 9 Gewährleistung/Mängelrüge bei Werkbestandteilen

Soweit ausnahmsweise Werkleistungen geschuldet sind (z. B. konkret vereinbarte Druckspezifikation), gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Offensichtliche Mängel beim Druck/Versand sind binnen 7 Tagen nach Erhalt anzuzeigen; spätere Rügen sind ausgeschlossen.

§ 10 Nutzungsrechte, Referenzen

(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an individuell erstellten Texten/Layouts ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ausschließlich zum Zweck der eigenen Bewerbung.
(2) Eine Weitergabe, Veröffentlichung, der Weiterverkauf oder die Nutzung für Dritte ist untersagt. Vorlagen/Templates bleiben geistiges Eigentum von TalentSource.
(3) Eine Nutzung als Referenz (anonymisiert) erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden.

§ 11 Haftung

(1) TalentSource haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TalentSource nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist dabei auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 12 Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrechte

(1) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben gelieferte physische Komponenten (z. B. gedruckte Mappen) im Eigentum von TalentSource.
(2) Bei Zahlungsverzug ist TalentSource berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, Zugänge zu sperren und Inkasso-/Anwaltskosten ersetzt zu verlangen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 13 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Ausfälle bei Druck/Logistik, Energie-/Netzstörungen, Streik) befreien TalentSource für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet; Fristen verlängern sich angemessen.

§ 14 Alternative Streitbeilegung (Verbraucherhinweis)

Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. TalentSource ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 15 Änderungen der AGB

TalentSource kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, sofern berechtigte Interessen dies erfordern und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Über wesentliche Änderungen wird rechtzeitig in Textform informiert.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von TalentSource.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.